Donnerstag, 10. Juli 2014

finale Flaggenschau

Am Sonntag werden noch einmal alle erworbenen Deutschland-Fahnen zum Einsatz kommen, verdient und mit Stolz, darunter auch viele mit "Wappenschild", welche natürlich ganz normal in Geschäften angeboten und erstanden wurden.
Verkäufer wollen verkaufen und kommen in den seltensten Fällen ihrer Informationspflicht nach.
Dann müssten sie nämlich kurz erklären: "Bei der Fahne mit dem Wappenschild, handelt es sich um die sogenannte "Bundesdienstflagge", deren öffentliches Zeigen nur den Behörden des Bundes vorbehalten ist."

Grundsätzlich stellt die Verwendung der Bundesdienstflagge durch eine nichtamtliche Stelle oder Privatperson eine Ordnungswidrigkeit nach § 124 Ordnungswidrigkeitengesetz dar. Das gilt ebenso für Flaggen mit Bundesadler, die der Bundesdienstflagge zum Verwechseln ähnlich sehen - wie zum Beispiel die Bundesflagge mit dem Bundeswappen.

Die gute Nachricht ist, es wird in der Regel toleriert, ausser das Ordnungsamt ist sauer und Deutschland verliert?


https://de.finance.yahoo.com/nachrichten/fahne-mit-adler-ist-bundesbeh-091500087.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstflagge_der_Bundesbeh%C3%B6rden
http://www.protokoll-inland.de/PI/DE/Beflaggung/SoBesserNicht/Hausdekoration/hausdekoration_node.html

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